Wohnungswünsche:
falls ja, durch wen: Mieter / Vermieter Kündigungsgrund:
Die erteilten Angaben sind erforderlich, um die Voraussetzungen für die Überlassung einer Genossenschaftswohnung schaffen bzw. prüfen zu können. Die Angaben sind freiwillig und können ohne Rechtsnachteile verweigert werden.
Mit Erteilung der Benutzungsgenehmigung kommt ein Vor-Mietvertrag zustande. Der endgültige Mietvertrag wird von der Vermieterin noch erstellt. Sollte der Mietinteressent diesen Mietvertrag nicht unterschreiben bzw. vom Vorvertrag zurücktreten, fallen im Hinblick auf die vom Vermieter bereits getätigten Dispositionen 60 € als Bearbeitungsgebühr an. Die Bearbeitungsgebühr fällt in jedem Fall an und ist unabhängig davon, aus welchem Grund der Mietinteressent vom Vor-vertrag zurücktritt. Liegt der Rücktritt in einem schuldhaften Verhalten der Vermieterin begründet, ist die Bearbeitungsgebühr nicht zu leisten. Dem Mietinteressenten ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Der Vermieterin ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines über die o.g. Gebühr hinausgehenden Schadens (z.B. Mietausfallzeiten) bleibt der Vermieterin vorbehalten.
*Ja, ich bin damit einverstanden, dass meiner genannten Daten genutzt werden dürfen. Ich versichere die Richtigkeit der von mir gemachten Angaben. Die Daten werden nur für die Registrierung des Objektes hergenommen und nicht weitergegeben. Bitte bestätigen.
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